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Update Stand WB-Register

Die 5. Geldwäscherei-Richtlinie der EU und damit auch die Vorgaben zum WB-Register waren in der EU bis zum 10.1.2020 umzusetzen. Die WER/EFTA-Staaten haben dazu üblicherweise mehr Zeit. Ursprünglich war das Inkrafttreten des neuen bzw. angepassten Gesetz über das WB-Register auf den 1. Januar 2020 geplant. In der Stellungnahme der Regierung vom September 2020 zu den Fragen aus der ersten parlamentarischen Diskussion war zu entnehmen, dass die übrigen EWR/EFTA-Partnerstaaten die Frist nicht einhalten konnten/können und eine Verzögerung um einige Monate möglich sei. Liechtenstein beharrte aufgrund des geplanten Assessments durch MONEYVAL Ende Mai 2021 darauf, dass die Umsetzung bis dahin erfolgen müsse. Mittlerweile wurde uns von offizieller Seite mitgeteilt, dass das neue Gesetz offenbar am 1. April 2021 in Kraft treten soll.

Interessant ist zudem auch, dass wohl aufgrund der Verzögerungen des neuen Gesetzes, unter dem aktuellen (alten) Recht, obwohl eine gesetzliche Grundlage dafür fehlt (eine solche ist erst im neuen Gesetz vorgesehen), Rechtsträger einen amtlichen Auszug aus dem (aktuellen) Verzeichnis selbst beantragen kann. Ein entsprechender Hinweis und/oder die Verlinkung des entsprechenden Formulars fehlt leider zur Zeit auf der Website der Behörde. Allerdings kann das Formular per Mail bestellt werden und funktioniert der entsprechende Abruf nach eigenen Erfahrungen ohne Probleme.

Ein weiteres Update zum WB-Register folgt zeitnah in diesem Blog, sobald Details, welche in der (noch nicht veröffentlichen) Verordnung geregelt sein werden, bekannt sind.

Für allfällige Fragen stehen wir Ihnen aber jederzeit gerne zur Verfügung.