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Update zum AIA-Gesetz (Abschaffung des Opt-In)

Wie in meinem Beitrag vom 11.9.2020 erwähnt, wurde das AIA-Gesetz per 1.1.2021 abgeändert und damit die Möglichkeit abgeschafft, per sogenanntes Opt-In eine Struktur als Finanzinstitut («FI») zu klassifizieren, obwohl die eigentlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind und die Struktur grundsätzlich als passives Non-Financial Entity («pNFE») zu gelten hätte.

Bestehende Strukturen, welche via Opt-In als FI klassifiziert sind, müssen sich bis spätestens 31.12.2021 neu klassifizieren und (allenfalls) die geänderte Klassifikation auch der Bank mitteilen. Nichtsdestotrotz trifft Strukturen, welche entsprechend vom Status FI zu pNFE wechseln müssen, auch für 2020 bzw. 2021 die entsprechenden Reporting-Pflichten. Involvierte Banken werden erst für die Meldeperiode 2022 das Reporting übernehmen.


Erfreulicherweise ist, nach aktuellen Kenntnissen und inoffiziellen Informationen nicht damit zu rechnen, dass die Steuerverwaltung das bestehende AIA-Merkblatt noch ändert. Sofern und soweit sich ein Treuhandunternehmen (weiterhin) als FI klassifizieren kann, ist es daher für eine Stiftung oder einen Trust unter Umständen und nach allfälliger Anpassungen der Vermögensverwaltung möglich, weiterhin als FI zu klassifizieren.

Es ist ratsam, sich baldmöglichst damit zu befassen – wir stehen Ihnen hierzu gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.