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Die Pflichten des Verwaltungsrates bei drohender Zahlungsunfähigkeit nach neuem Aktienrecht

Dr. Dominik Milani und Philipp Schürch von NSF Rechtsanwälte AG setzen sich in ihrem Beitrag in der der Schweizerischen Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzmarktrecht 05 2020 mit der neuen Bestimmung des revidierten Aktienrechts betreffend die Pflichten des Verwaltungsrates bei drohender Zahlungsunfähigkeit auseinander.

Am 19. Juni 2020 hat das Parlament den finalen Text der neuen Bestimmungen der Aktienrechtsrevision verabschiedet. Neben den bereits bestehenden Bestimmungen über den Kapitalverlust und die Überschuldung, wird mit dem neuen Recht der Fall der drohenden Zahlungsunfähigkeit als nicht kapitalbezogener Zustand eingeführt, welcher bestimmte Pflichten der Organe von Gesellschaften auslöst. Die Pflichten gemäss dem neuen Art. 725 Obligationenrecht beziehen sich in erster Linie auf private Sanierungen. Der Gesetzgeber scheint privaten Sanierungen den Vorrang gegenüber den Instrumenten des Konkurses sowie der Liquidation zu geben.

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